Informationen für Hamburger "Outgoing Students"
Anmeldungen für einen ERASMUS-Studienaufenthalt
im Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026
sind ab 1. November 2024 bis 15. Januar 2025 möglich.
Erasmus-Interessierte senden bitte vorab folgendes
Anmeldeformular (docx-Datei) ausgefüllt an
erasmus.math@uni-hamburg.de.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch nach Terminabsprache per E-Mail.
Teilnahmevoraussetzungen siehe unter
ERASMUS
(dt. Version), letzter Absatz
Bewerbungsunterlagen, die bis Anfang Dezember eines Jahres zusammengestellt werden sollten:
- Motivationsschreiben (auf Deutsch; 1-1,5 DIN-A4 Seite(n))
- Lebenslauf
- (aktuelle) IMMA-Bescheinigung
- Ausdruck des STiNE-Leistungskontos
- vorläufige Kurswahl an der Gasthochschule (für alle Wunschhochschulen)
- Sprachnachweis, B2 (Vorlesungssprache)
- Ab Dezember bis 15. Januar (Deadline!): Unterlagen in der Mobility Online-Datenbank der UHH hochladen
Vor dem Auslandsaufenthalt
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Anmeldung an der gastgebenden Universität
Hierzu sind Formulare der gastgebenden Universität auszufüllen.
Den Link dazu erhalten Sie i.d.R. per E-Mail von der Gasthochschule zugeschickt.
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Reservierung einer Unterkunft und Zwischenvermietung
Möglichst frühzeitige Reservierung einer Unterkunft ist dringend zu empfehlen.
Die gastgebende Universität ist dabei gern behilflich.
Wenden Sie sich hierzu an die Koordination der gastgebenden Universität.
Besteht Interesse daran, das eigene Zimmer während Ihrer Abwesenheit zu vermieten,
so können Sie es dem Studierendenwerk Hamburg (als Vermittler) zur Vermietung anbieten.
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Planung des Auslandsstudiums und Vereinbarung des Learning Agreements
Hier werden die zu besuchenden Vorlesungen (soweit bekannt) mit dem Hamburger Koordinator geplant
und in das "Learning Agreement" eingetragen. Dieses Formular ist nach Beendigung des Aufenthalts
mit Bestätigungen der entsendenden und gastgebenden Universitäten der Hamburger Koordination
abzugeben.
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Ausfüllen des "Grant Agreement for Studies"
Hier wird der Name der gastgebenden Universität und die Aufenthaltsdauer offiziell dokumentiert.
Insbesondere muss erklärt werden, dass man die Bedingungen des Programms akzeptiert.
Das Grant Agreement for Studies ist eine der Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschusses.
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Rückmeldung an der Universität Hamburg
Die Rückmeldung an der Universität Hamburg vor dem Auslandsaufenthalt wird mit
Hinweis auf Auslandsstudium und Bezahlung der üblichen Semestergebühren
vorgenommen. Die Kosten für das Semesterticket werden bei Antrag beim Studierendenwerk
unter Vorlage einer Bestätigung über das Auslandssemester zurückerstattet.
Bei einem mehrsemesterigen Auslandsaufenthalt muss dieser Vorgang wiederholt werden.
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Gewünschte Anerkennung von Studienleistungen
Beabsichtigt man, im Ausland zu erwerbende Studienleistungen auf das
hiesige Studium anerkennen zu lassen, so ist ein Gespräch mit dem/der
Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studienganges
vor Ihrem Auslandsstudium zu empfehlen.
Während des Auslandsaufenthalts
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Kontaktaufnahme mit der gastgebenden Koordination
Am Anfang des Aufenthalts ist es unbedingt erforderlich, Kontakt mit der dortigen
Koordination aufzunehmen. Besprechen Sie dabei das vereinbarte "Learning Agreement"
mit dem Koordinator der gastgebenden Universität.
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Taggenaue Bestätigung der Gasthochschule
(Confirmation of Study Activity Period - per E-Mail ans ERASMUS-Büro)
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Anerkennung von Studienleistungen
Es ist für die spätere Anerkennung wichtig, die im Ausland erbrachten Studienleistungen
dokumentieren zu lassen, etwa durch (benotete) Scheine oder durch das "Transcript of Records"
etc., in dem die erzielten ECTS credit points und das Grading System der Gasthochschule ausgewiesen werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Unbedingt hochzuladen auf Mobility-Online sind:
- Bestätigung der Gasthochschule, Confirmation of Study Activity Period,
Part I und Part II
- Das Learning Agreement
- Das Transcript of Records (Nachweis der erbrachten Studienleistungen)
- Offizieller Studierendenbericht über das Auslandsstudium
- Persönlicher Erfahrungsbericht (2-3 DIN A4-Seiten) über das Auslandsstudium
Einen Antrag auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen
beantragen Sie beim Prüfungsausschuss Ihres Studienganges.
Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten
Prüfungsleistungen. Der Antrag sollte eine Übersicht (Gegenüberstellung)
derjenigen Kurse, die sie an der Gasthochschule erbracht haben und den für Sie
passenden Hamburg-Kursen enthalten, sodass eine Äquivalenz hergestellt werden kann.
Vergessen Sie bitte nicht, die SWS und ECTS anzugeben. Diesen Antrag reichen Sie im Studienbüro
Mathematik ein, der dann nach Prüfung an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengangs
zur Anerkennung weitergeleitet wird.
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