Promovieren am Fachbereich Mathematik
Die Promotion am Fachbereich Mathematik erfolgt nach der
Promotionsordnung der MIN-Fakultät.
Auf den Seiten der MIN-Fakultät finden sich notwendige
Formulare
und Merkblätter zum Verfahren .
Promovierende, die zum Stichtag 1. Dezember 2010 eine Bestätigung über ein Betreuungsverhältnis
durch einen Professor hatten, wissenschaftliche Mitarbeiter der UHH waren oder ein Stipendium der UHH erhalten haben,
können ihre Promotion im Rahmen der Übergangsregelung nach der Fachbereichs-Promotionsordnung abschließen.
Zuständig für die Prüfungsverwaltung der Promotionsverfahren des Faches
Mathematik sind folgende Ansprechpartnerinnen des Studienbüros:
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Frau Mizani (Raum 1221, Tel. -4105),
Di: 13-15 Uhr, Mi: n.V., Do: 9:45-11:45 und 13-15 Uhr
-
Frau Kähler (Raum 1213, Tel. -5263),
Mo: 9:45-11:45 Uhr, Di: 13-15 Uhr
Ansprechpartnerin auf Studienkoordinationsebene und in Vertretung für die Prüfungsverwaltung ist:
- Frau Dr. Fügner (Raum 1214, Tel. -4061), nach Vereinbarung
Die Vorsitzende des Fach-Promotionsausschusses Mathematik ist:
Um zur Promotion zugelassen werden, geben Sie bitte folgende Formulare im Studienbüro ab:
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Unterschriften Ihrerseits und von Seiten Ihres Betreuers getätigt wurden.
Bei der Betreuungsvereinbarung handelt es sich um ein Muster, welches vom Fach-Promotionsausschuss beschlossen ist
und zur Verfügung gestellt wird. Die Betreuungsvereinbarung darf ergänzt oder verändert werden.
Reichen Sie folgende Unterlagen und Anzahl der Prüfungsexemplare ihrer Dissertation im Studienbüro Mathematik ein:
Dieses Verfahren weicht von den Angaben auf den Internetseiten der MIN-Fakultät ab, wonach die Dissertation in 6-facher Ausfertigung und mit einer CD abgegeben werden soll.
Für eine kumulative Dissertation müssen drei Gutachter bestellt werden, darunter eine externe Gutachterin oder externer Gutachter.
Bitte beachten Sie, dass ihr Immatrikulationsstatus bei Abgabe der Dissertation überprüft wird.
Nach Annahme der Dissertation und Terminabsprache mit der Prüfungskommission reichen Sie bitte folgendes Formular im Studienbüro ein:
Nach erfolgreicher Disputation erhalten Sie vom Studienbüro ein vorläufiges Zeugnis sowie den personalisierten
Laufzettel zur Veröffentlichung der Dissertation zugeschickt.
Bitte beachten Sie, ob Ihnen die Freigabe der Dissertation erteilt wurde oder ob die Kommission eine Überarbeitung
der Dissertation fordert.
Der Fakultäts-Promotionsausschuss empfiehlt die elektronische Veröffentlichung der Dissertation.
Auf dem Laufzettel quittieren Sie die Abgabe der Pflichtexemplare sowie die elektronische Veröffentlichung
bei der entsprechenden Stelle.
Bei elektronischer Veröffentlichung müssen Sie zusätzlich folgende Printexemplare abgeben:
- Staats- und Universitätsbibliothek: 2 Exemplare
- Fachbereichs-Bibliothek: 1 Exemplar
- (Studienbüro -->NUR wenn das Pflichtexemplar vom Prüfungsexemplar abweicht: 1 Exemplar)
Die Veröffentlichung der Dissertation soll innerhalb eines Jahres erfolgen.
Nach der Veröffentlichung erhalten Sie die Promotionsurkunde, welche zum Tragen des Doktortitels befähigt.
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